Schadnagerbekämpfung
Ratten und Mäuse übertragen im schlimmsten Fall gefährliche Krankheiten.
Ratten oder Mäuse, so niedlich sie als speziell gezüchtete Haustiere sind, in der Realität sind sie weder süß noch niedlich sondern extrem widerstandsfähig und oftmals Überträger gefährlicher Krankheiten, wie dem Hantavirus.
Beschädigungen an Gebäudesubstanz, Mobiliar und Lebensmittel sind die Folgen, wenn sie in unseren Lebensraum eindringen und sich dort einrichten.
Schadwirkung
Die wenig spezialisierten und somit sehr anpassungsfähigen freilebenden Tiere gelten gemeinhin als Nahrungsmittelschädlinge. Der in der Landwirtschaft durch sie verursachte Schaden ist enorm, so dass gegen sie Schädlingsbekämpfungsmittel eingesetzt werden. Zudem treten sie in Gartenanlagen auf, wo besonders Wurzeln und Knollen angenagt werden.
Auch Gebäude werden in Mitleidenschaft gezogen, weil diese Nager Wasser- und Abwasserleitungen beschädigen können. Zudem ist die Verbreitung von Krankheitserregern durch die Ratten ein Problem, nach der Schädlingsbekämpfung müssen die Räume zusätzlich desinfiziert werden.
Krankheitsübertragung
Freilebende Ratten können, ebenso wie nahezu alle anderen Tiere, als Vektoren direkt oder indirekt diverse Krankheitserreger mit den von ihnen ausgelösten Krankheiten übertragen.
Über den Rattenfloh (Xenopsylla cheopis), der durch seinen Biss auch Menschen mit dem Bakterium Yersinia pestis infizieren kann, können freilebende Ratten indirekt Überträger der Pest sein. Ob die Epidemien in der Antike und vor allem im Mittelalter in Europa (Schwarzer Tod) jedoch wirklich auf dieses Bakterium und den damit verbundenen Übertragungsweg zurückzuführen sind, wird heute angezweifelt. Möglicherweise handelte es sich um eine virale Infektion.
Freilebende Ratten sind neben anderen kleinen Nagern Reservoirwirte für diverse Borrelienarten (Bakterien), die dann von Vektoren wie z.B. Zecken auf Tier und Mensch übertragen werden können.
Rattenbekämpfung
Betreiber von abwassertechnischen Anlagen sind nach den deutschen Unfallverhütungsvorschriften zur Rattenbekämpfung verpflichtet.
Dies betrifft vor allem die Kommunen und Abwasserzweckverbände. Grund dieser Vorschrift ist die Bekämpfung der Weil-Krankheit.
Freilebende Ratten werden mit Giftstoffen bekämpft (Rodentizide).
Die für Ratten entwickelten Giftstoffe (insbesondere Cumarinderivate) behindern die Blutgerinnung.
Fraßköder, die den sofortigen Tod der Tiere herbeiführen, werden in der Regel von weiteren Ratten gemieden.
